- Die BVSK-Honorarbefragung ist taugliche Schätzgrundlage
- Gutachtenhonorar orientiert sich an der Schadenhöhe und nicht an einem geschätzten Zeitaufwand
- Kein Verweis auf geringere Stundenverrechnungssätze bei 15 km Entfernung
- Mietwagenkosten nach Unfall, Kosten der Haftungsreduzierung sind auch bei nicht vollkaskoversichertem Geschädigten-Fahrzeug zu erstatten, Kosten für Zustellung und Abholung des Mietwagens und Winterbereifung zugesprochen, Eigenersparnisabzug 10 %